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Ratgeber Totalschaden

Totalschaden – was tun? Ihr Kfz-Gutachter in München erklärt es

Der Begriff "Totalschaden" löst bei vielen Fahrzeughaltern zunächst Verunsicherung aus. Dabei handelt es sich um einen klar definierten wirtschaftlichen Sachverhalt, der mit einem fachgerechten Gutachten sauber ermittelt und gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden kann. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in München begleiten wir Sie durch diesen Prozess.

Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Totalschaden. Beim technischen Totalschaden ist das Fahrzeug so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht mehr sinnvoll oder möglich ist. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur technisch zwar möglich, die dafür anfallenden Kosten übersteigen jedoch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs – eine Reparatur lohnt sich in diesem Fall wirtschaftlich nicht mehr. In der Praxis ist der wirtschaftliche Totalschaden der weitaus häufigere Fall.

Wiederbeschaffungswert und Restwert – der Unterschied

Zwei Werte sind beim Totalschaden entscheidend: Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zu erwerben – er entspricht also dem Marktwert Ihres Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall. Der Restwert hingegen ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im aktuellen Zustand noch wert ist. Ihr Anspruch gegenüber der Versicherung berechnet sich in der Regel aus der Differenz zwischen diesen beiden Werten. Beide Werte müssen daher sorgfältig und marktgerecht ermittelt werden.

Vorsicht bei Restwertbörsen der Versicherung

Versicherungen bieten Geschädigten häufig an, den Restwert über eigene Online-Restwertbörsen zu ermitteln. Dabei ist Vorsicht geboten: Diese Angebote stammen häufig von spezialisierten Aufkäufern und liegen nicht selten deutlich über dem regional erzielbaren Marktwert. Wird ein solches überhöhtes Angebot der Berechnung zugrunde gelegt, verringert sich Ihr Schadensersatzanspruch entsprechend. Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den Restwert dagegen auf Basis des regionalen Marktes, wie es der Bundesgerichtshof für die Schadensregulierung vorsieht.

Nutzungsausfall und Mietwagen

Auch beim Totalschaden haben Sie für die Zeit, in der Ihnen kein Fahrzeug zur Verfügung steht, Anspruch auf Ausgleich – entweder in Form eines Mietwagens oder als Nutzungsausfallentschädigung. Dieser Anspruch besteht üblicherweise für den Zeitraum, den Sie realistischerweise für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs benötigen. Das Gutachten dokumentiert die für diese Berechnung relevanten Eckdaten.

Wie das Gutachten Ihnen beim Totalschaden hilft

Ein unabhängiges Gutachten schafft in der Totalschadenregulierung die notwendige Grundlage: Es weist Wiederbeschaffungswert und Restwert neutral und nachvollziehbar aus, dokumentiert den Schaden lückenlos und bildet damit die Basis für Ihre Verhandlung mit der Versicherung. Ohne ein solches Gutachten laufen Sie Gefahr, sich allein auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung verlassen zu müssen – die naturgemäß nicht in Ihrem Interesse kalkuliert.

Häufige Fallen bei Totalschaden

Zu den häufigsten Fehlern zählt es, das überhöhte Restwertangebot der Versicherung unhinterfragt zu akzeptieren oder das Fahrzeug zu verkaufen, bevor ein unabhängiges Gutachten vorliegt. Auch der Verzicht auf eine eigene Begutachtung, weil die Versicherung "ohnehin schon jemanden geschickt hat", ist riskant – dieser Gutachter handelt im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem Interesse.

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