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Ratgeber Unfallgutachten

Unfallgutachten München – unabhängig & kostenlos bei Fremdverschulden

Nach einem Verkehrsunfall in München stellt sich für viele Geschädigte schnell die Frage, wer den entstandenen Schaden nachvollziehbar dokumentiert. Genau hier kommt das Unfallgutachten ins Spiel: Es hält den Schadensumfang an Ihrem Fahrzeug fachlich fundiert fest und bildet die Grundlage für die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Was ist ein Unfallgutachten und wann brauche ich es?

Ein Unfallgutachten ist eine sachverständige Begutachtung Ihres Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall. Es beschreibt die entstandenen Schäden, ordnet sie fachlich ein und beziffert die daraus resultierenden Kosten. Sinnvoll ist ein Gutachten immer dann, wenn der Schaden über eine reine Bagatelle hinausgeht – also wenn nicht nur ein kleiner Kratzer, sondern eine strukturelle oder umfangreichere Beschädigung vorliegt. Je nach Höhe des Schadens kann bei kleineren Fällen auch ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichen, bei größeren Schäden ist ein unabhängiges Gutachten die verlässlichere Grundlage.

§ 249 BGB: Ihr Recht auf freie Gutachterwahl

Sind Sie an einem Unfall unverschuldet beteiligt, regelt § 249 BGB Ihren Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Dazu gehört auch das Recht, den Sachverständigen frei zu wählen – Sie sind also nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten trägt in diesem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung, da sie Teil des Schadensersatzanspruchs sind. Für Sie als Geschädigten entstehen somit keine Kosten und keine Vorkasse ist erforderlich.

Der Ablauf in vier Schritten

  1. Kontakt aufnehmen: Sie melden sich telefonisch, per WhatsApp oder über das Kontaktformular und schildern kurz den Unfallhergang.
  2. Termin vereinbaren: Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin – bei Ihnen vor Ort, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt Ihrer Wahl.
  3. Begutachtung vor Ort: Das Fahrzeug wird sorgfältig untersucht, der Schaden fotografisch dokumentiert und alle relevanten Daten erfasst.
  4. Gutachten erhalten: Sie erhalten ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten, das Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung einreichen können.

Was steht im Unfallgutachten?

Ein vollständiges Unfallgutachten umfasst mehrere zentrale Bestandteile: den Schadensumfang mit einer detaillierten Beschreibung aller beschädigten Fahrzeugteile, die kalkulierten Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall, den Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug sowie gegebenenfalls die merkantile Wertminderung, die durch den Unfall trotz fachgerechter Reparatur entstehen kann.

Häufige Fehler, die Geschädigte machen

In der Praxis begehen viele Geschädigte nach einem Unfall vermeidbare Fehler. Dazu zählt insbesondere, den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren, statt von Ihrem Recht auf freie Gutachterwahl Gebrauch zu machen – schließlich handelt dieser Gutachter im Auftrag der Versicherung und nicht in Ihrem Interesse. Ein weiterer häufiger Fehler ist es, das Fahrzeug zu früh reparieren zu lassen, bevor der Schaden vollständig und unabhängig dokumentiert wurde. Dadurch können wichtige Beweise für die spätere Schadensregulierung verloren gehen.

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